Das Tierschutzgesetz verlangt die Pferde so zu halten, dass sie keine Qualen, vermeidbare Schäden oder Schmerzen erleiden. Oberstes Gebot bei der Pferdehaltung sollte, wie bei jeder Tierhaltung, die Erfüllung der Bedürfnisse des Pferdes sein, und verlangt vom Pferdehalter die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten. In der Pferdehaltungspraxis stehen jedoch den Bedürfnissen des Pferdes die Interessen des Pferdebesitzers  teilweise entgegen (z.B. leichte Verfügbarkeit des Pferdes für Freizeitzwecke, Arbeitszeitersparnis, kostengünstige Unterbringung).

 

In freier Natur ist ein Pferd 10 bis 16 Stunden am Tag - meist zur Futtersuche - unterwegs und legt dabei 30-40 km zurück. Das Pferd ist somit ein Lauftier. Man sollte daher möglichst viele Möglichkeiten haben,  um das Pferde zu Bewegen. Die Futterverhältnisse müssen den Leistungen vom Pferd angepasst werden und die Fütterung sollte regelmässig über den ganzen Tag verteilt werden. Freier und unlimitierter Wasserzugang ist lebensnotwendig für das Tier und sollte vor allem in kälteren Jahreszeiten gut überwacht werden. 

 

Pferde sind Herden- und Gruppentiere. Jedes Pferd braucht die Möglichkeit Sozialkontakte mit Artgenossen aufzunehmen, deshalb ist die Einzelhaltung ohne Möglichkeiten zu Sozialkontakten, veraltet und tierschutzwidrig.

 

Es gibt verschiedene Haltungsformen: Ideal wäre ein freier Ausblick aus der Boxe oder Auslauf, der das Interesse an der Umgebung erhält. Gruppenhaltungen mit viel Auslauf ist möglich, aber auch schwieriger zum Überwachen und bringt eine grössere Verletzungsgefahr der Tiere mit sich. 

Das Pferd ist auf ein Leben unter freiem Himmel eingestellt und braucht den Kontakt zu Licht, genauso wie staubfreie Luft und möglichst staubfreies Futter. Eine zu hohe Staubbelastung im Pferdestall ist oftmals das größte Problem und Ursache für Erkrankungen der empfindlichen Atmungsorgane des Pferdes.